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Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz



Bekanntmachung

 

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

 

Mit Bescheid vom 07.07.2016 wurde Herrn Heinrich Habe, Oldenburger Str. 270, 49377 Vechta, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in 49377 Vechta, Oldenburger Str. 270 (Gemarkung Langförden, Flur 6, Flurstück 1050/139) für das folgende Vorhaben erteilt:

 

·         Neubau eines Mastschweinestalles (948 Plätze) mit Abluftreinigungsanlage,

·         Änderung der Aufstallung in vier vorhandenen Schweineställen und

·         Errichtung von fünf Futtermittelsilos.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedin-gungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch erhoben werden."

 

Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen.

 

Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über das Genehmigungs-verfahren - (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 16.08.2016 bis 30.08.2016 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 324), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen werden.

 

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Zubrägel

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