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Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Zurborg KG, Burgweg 1, 49424 Goldenstedt

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Zurborg KG, Burgweg 1, 49424 Goldenstedt

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage


Mit Bescheid vom 06.05.2021 wurde der Zurborg KG, Burgweg 1, 49424 Goldenstedt, die Genehmi-gung zur wesentlichen Änderung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Goldenstedt-Lutten, Burgweg 1 (Gemarkung Lutten, Flur 5, Flurstück 31/10 und 508/14) für das folgende Vorhaben erteilt: - Umbau und Erweiterung eines Putenstalles zum Legehennenstall mit Anbau Abluftturm mit Staub- filter, Wintergarten, und befestigte Auslauffläche; - Neubau Eierraum, Kotverladehalle und Waschwassergrube mit drei Futtermittelsilos; - Neubau eines abgedeckten Güllehochbehälters
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedingun-gen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:


"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt werden."


Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vier-ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzufüh-ren.
Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegen-über Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt


Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 17.05.2021 bis 31.05.2021 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen wer-den.

Landkreis Vechta
Der Landrat

 

Genehmigung: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz; hier: Tierhaltungsanlage Zurborg KG, Burgweg 1, 49424 Goldensteddt Für diese Tierhaltungsanlage gilt das BVT-Merkblatt „Beste verfügbare Techniken für die Intensivhaltung oder –aufzucht von Geflügel oder Schweinen“.

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