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Bekanntmachung: Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Bekanntmachung: Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Die Dienstsiegel des Landkreises Vechta mit der Siegelnummer 7 (14 mm Ø) und mit der Siegelnummer 22 (21mm Ø) sind bei einem Einbruch-Diebstahl am 23.03.2018 entwendet worden.

Im Zentrum des Dienstsiegels mit der Nummer  7 (14mm Ø) befindet sich das Wappen des Landkreises Vechta, die Umschrift lautet „Landkreis Vechta“ und die Nummer  7 befindet sich im unteren Abschnitt der Umschrift.

Im Zentrum des Dienstsiegels mit der Nummer 22  (21mm Ø) befindet sich das Wappen des Landkreises Vechta, die Umschrift lautet „Landkreis Vechta“ und die Nummer 22 befindet sich im unteren Abschnitt der Umschrift.

Da die Möglichkeit eines Missbrauchs nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Siegel mit Wirkung vom 23.03.2018 für ungültig erklärt.

Bei eventuellen Feststellungen einer unbefugten Benutzung oder Hinweisen zum Verbleib der Dienstsiegel bittet der Landkreis Vechta  um Benachrichtigung (E-Mail: 1122@landkreis-vechta.de  bzw. Telefon: 04441/898-1122).

Alle im Geschäftsgang vorhandenen oder eingehenden Unterlagen, die nach dem 22.03.2018  mit den Dienstsiegeln Nr. 7 (14mmØ) und Nr. 22 (21mm Ø)des Landkreises Vechta gesiegelt wurden, werden für ungültig erklärt.

 

494377 Vechta, 27.03.2018

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