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Bekanntmachung: Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L 78 (Osnabrücker Str.) in Vörden

Bekanntmachung: Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L 78 (Osnabrücker Str.) in Vörden

Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L 78 (Osnabrücker Str.) in Vörden
Mit Wirkung vom 01.01.2020 wird an der Landesstraße 78 in Vörden gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 20.08.2018 (Nds. GVBL S. 112) die Ortsdurchfahrtsgrenze in Vörden von Abschnitt 50, Station 4310 (km 16,259) nach Abschnitt 50, Station 4160 (km 16,109) verlegt und somit im Einvernehmen mit der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden neu festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg schriftlich oder zur Niederschrift des  Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.


Herbert Winkel

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