Bekanntmachung: Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze an der L 846 (Hinnenkamper Straße) in Vörden
Mit Wirkung vom 15.10.2018 wird an der Landesstraße 846 gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24.09.1980 (Nds. GVBl. S. 359) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG v. 20.06.2018 (Nds. GVBL S. 112) die bisherige Ortsdurchfahrtsgrenze in Vörden von Abschnitt 10 Station 22 (km 0,022) nach Abschnitt 10 Station 430 (km 0,430) verlegt und somit im Einvernehmen mit der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden neu festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Vechta, 06.10.2018 Herbert Winkel
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