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Bekanntmachung: Verordnung vom 18.10.2018 zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen

Bekanntmachung: Verordnung vom 18.10.2018 zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen

Verordnung vom 18.10.2018 zur Änderung der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemeinden Visbek, Goldenstedt sowie der Stadt Vechta
Aufgrund des § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) wird Folgendes verordnet:


                                                                           § 1
Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung vom 17. Juli 1980 wird im Gebiet der Gemeinde Visbek, bezogen auf das Landschaftsschutzgebiet Nr. 4 „Kühling’sches Holz“ wie im beigefügten Kartenausschnitt im Maßstab 1:5.000 dargestellt, geändert.
Die geänderte Grenze dieses Schutzgebietes ist durch eine schwarz gepunktete Linie dargestellt. Die äußere Kante der schwarz gepunkteten Linie kennzeichnet die neue Grenze des Schutzgebietes. Die hell gepunktete Linie stellt den bisherigen Grenzverlauf dar. Die schraffierte Fläche zwischen beiden Linien stellt die herausgenommene Fläche dar.
Der Kartenausschnitt ist Bestandteil der Verordnung.


                                                                             § 2
Ausfertigungen dieser Verordnung liegen beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta und bei der Gemeinde Visbek, Rathausplatz 1, 49429 Visbek zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus.


                                                                                § 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.


Vechta, den 18.10.2018


Herbert Winkel
(Landrat)

 

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