Bekanntmachung: Wahl der Jugendschöffen
Die vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vechta gem. § 35 GVG aufgestellten Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg und für das Jugendschöffengericht Vechta für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 liegen in der Zeit vom 08.05.2018 bis 18.05.2018 (8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) im Jugendamt des Landkreises Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta, Zimmer 216 öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Innerhalb einer Woche nach Schluss der Auslegungsfrist kann jedermann schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erheben, dass in die Liste Personen aufgenommen worden sind, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Im Auftrag
gez. Kucklick
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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