Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Herr Bernd Eveslage, 49413 Dinklage hat eine Genehmigung zur Änderung bzw. Erweiterung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Dinklage, Steinfelder Str. 36 (Gemarkung Dinklage, Flur 38, Flurstück 39/1 und Flurstück 6/1) beantragt. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Im Rahmen einer Vorprüfung gem. § 3 c UVPG war festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Die Einzelfallprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeits-prüfung bedarf.
Diese Entscheidung ist als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht selbstständig anfechtbar.
Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Kolhoff
Kontakt: Zentrale im Kreishaus
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
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