Bachelor of Arts "Allgemeine Verwaltung" oder "Verwaltungsbetriebswirtschaft"
Inspektor-Anwärterin bzw. -Anwärter für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (früher gehobener Dienst)
Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union
- Abitur/Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
- 40. Lebensjahr noch nicht vollendet (45. Lebensjahr bei Schwerbehinderung)
Persönliche Eigenschaften:
- Lernbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
- Freundlichkeit, Höflichkeit, Offenheit und Spaß am Umgang mit Menschen
- Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und an der Arbeit mit Gesetzen
Ausbildungsverlauf:
Sie absolvieren als Kreisinspektor-Anwärterin bzw. -Anwärter ein duales Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Vorbereitungsdienst dauert 3 Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Das Studium gliedert sich in 6 Semester und beinhaltet mehrere Praxisabschnitte.
Die praktische Ausbildung findet beim Landkreis Vechta in den verschiedenen Ämtern und Abteilungen statt und bei einer Behörde, die einer anderen Verwaltungsebene angehört (z. B. Gemeinde oder Land).
Das Studium wird an der Hochschule Osnabrück absolviert, wo Sie die rechts-, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen erwerben. Sie können zwischen zwei Fachrichtungen im Studium wählen, Allgemeine Verwaltung oder Verwaltungsbetriebswirtschaft. Das Grundstudium im ersten Studienjahr ist in beiden Studiengängen identisch. Eine Spezialisierung erfolgt im zweiten und dritten Studienjahr, dem Hauptstudium.
Der Schwerpunkt beim Studiengang „Allgemeine Verwaltung“ liegt in der Vermittlung rechtswissenschaftlicher Fähigkeiten mit dem Schwerpunkt Öffentliches Recht. Im Studiengang „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ dagegen werden wirtschaftswissenschaftliche Inhalte einen höheren Anteil mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen einnehmen.
Arbeitszeit:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Beamtenanwärter bzw. -anwärterinnen 40 Stunden.
Ausbildungsvergütung:
Die Besoldung der Beamtenanwärterinnen bzw. -anwärter richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Dementsprechend erhalten sie während ihrer Ausbildung als Kreisinspektoranwärterin bzw. -anwärter einen monatlichen Betrag in Höhe von:
- 1.319,74 € (ab 01/2023)
Urlaubsanspruch:
Der Urlaubsanspruch der Beamtenanwärter ist in § 4 der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO) geregelt. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst haben grundsätzlich für jedes Urlaubsjahr einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
Bewerbung:
Das Bewerbungsverfahren läuft für Auszubildende zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten sowie für die Bewerberinnen und Bewerber um einen dualen Studienplatz in weiten Teilen gleich ab. Grundsätzliches zum Bewerbungsverfahren und auch den ungefähren Zeitplan für unsere Ausschreibungen bis hin zur Besetzung finden Sie hier.
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