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Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürft, Windhaus, Vechtaigen Tierhaltungsanlage,

Bekanntmachung

Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

Mit Bescheid vom 10.09.2013 wurde Herrn Ludwig Windhaus, Vor dem Esch 2, 49377 Vechta, die Genehmigung zur Erweiterung der Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Vechta- Holzhausen, Vor dem Esch 2 (Gemarkung Oythe, Flur 2, Flurstück 65/1) durch das folgende Vorhaben erteilt:

  • Einrichtungsänderungen in vorhandenen Schweineställen (303 zusätzliche Plätze),    
  • Aufgabe/Abbruch eines Schweinestalles (Wegfall von 180 Plätzen),    
  • Neubau eines Schweinestalles (2.808 Plätze) mit Abluftreinigungsanlage, Vorraum und drei Futtermittelsilos sowie
  • Anbau einer Abluftreinigungsablage und einer Filterwassergrube an einem vorhandenen Schweinestall.    

    
Es wird darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid mit Nebenbestimmungen (Bedin-gungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nieder-schrift beim Landkreis Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta, Widerspruch eingelegt wer-den."

Für die wesentliche Änderung der Tierhaltungsanlage war ein Genehmigungsverfahren gemäß
§ 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) durchzuführen. Die Entscheidung über das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der Genehmigungsbescheid kann in der Zeit vom 30.09.2013 bis 14.10.2013 im Kreisamt Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta (3. Obergeschoss, Zimmer 325/326), von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 - 16.30 Uhr eingesehen wer-den.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Landkreis Vechta
Der Landrat
Im Auftrage
Schrand

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