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Beurkundungen

Das Jugendamt des Landkreises Vechta bietet u. a. folgende Möglichkeiten zur Beurkundung in unterhaltsrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten:





  • Erklärungen im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vaterschaft (Anerkennung des Vaters, Zustimmung der Mutter und ggfls. der gesetzlichen Vertreter)
  • Erklärungen zur Verpflichtung von Unterhaltsleistungen gegenüber einem Kind, solange dieser das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder seinem gesetzlichen Rechtsnachfolger.
  • Erklärungen über die Verpflichtung von Ansprüchen auf Unterhalt gemäß § 1615 l BGB
  • Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB zur Ausübung der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteiles.

Neben der Möglichkeit einer Beurkundung dieser Erklärungen bei einem Notar, den Amtsgerichten oder einem Standesamt (nur im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung) bietet das Jugendamt die kostenlose Vornahme der Beurkundung an.

Wird die Beurkundung einer der genannten Erklärungen im Jugendamt gewünscht, so ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Eine Beurkundung ist nur möglich, wenn die Person, die beurkunden möchte, sich mit gültigen Personalausweis oder sonstigen Ausweispapieren ausweisen kann.

Ihr Ansprechpartner (Buchstaben E,S,T,U,V,W):

Ihr Ansprechpartner (Buchstaben A,B,G,H,N,X,Y):

Ihre Ansprechpartnerin (Buchstaben I,K,L,M,O,P,Q,R):

Ihre Ansprechpartnerin (Buchstaben C,D,F,J,Z):

 
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