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Beistandschaft

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, sowie Mütter oder Väter, denen die elterliche Sorge für ihr Kind allein zusteht und junge Volljährige (bis 21 Jahre) können sich beim Jugendamt zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützen lassen.

Die Beistandschaft ist ein weiteres kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes und geht über die Beratung und Unterstützung hinaus. Es richtet sich an den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Das Jugendamt als Beistand kümmert sich dann, so wie es vom betreuenden Elternteil festgelegt wird, um die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt, wird das Jugendamt Beistand des Kindes (Formulare sind beim Jugendamt erhältlich). Es hat sich als hilfreich erwiesen, dass die Einzelheiten des Antrages noch gemeinsam mit dem zuständiger Beistand besprochen werden. Daher bitten wir Sie, sich vorab telefonisch zu melden.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge für das Kind nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden, wenn z. B. eine Einigung mit dem anderen Elternteil erfolgte oder die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt fortgeführt werden soll. Die Beistandschaft erlischt mit Volljährigkeit des Kindes automatisch.

Ihr Ansprechpartner (Buchstaben E,S,T,U,V,W):

Ihr Ansprechpartner (Buchstaben A,B,G,H,N,X,Y):

Ihre Ansprechpartnerin (Buchstaben I,K,L,M,O,P,Q,R):

Ihre Ansprechpartnerin (Buchstaben C,D,F,J,Z):

 
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